Bereits seit 2009 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Bauunternehmen bundesweit präqualifizieren müssen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.
Als präqualifiziertes Unternehmen erfüllen wir alle Anforderungen nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bezüglich unserer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-keit – und sind damit ein optimaler Partner für öffentliche Auftraggeber. – Nicht umsonst können wir in diesem Bereich auf eine Vielzahl namhafter Referenzen zurückblicken.
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